383 Z. 347 f.). Zeitweise ging der Beschuldigte in Gegenangriffe über und stellte sich auf den Standpunkt, dass E.________ und die Straf- und Zivilklägerin lügen würden (vgl. pag. 1936; pag. 848 Z. 848). E.________ sei sexsüchtiger gewesen sei als er. Wenn er keine Lust gehabt habe, habe sie ihn angeschrien, ob er jemand anderes habe (pag. 5183 Z. 10 ff.). Sie sei alkoholsüchtig und ihr Kühlschrank sei immer voll mit Alkohol gewesen (pag. 5177 Z. 44 f.; pag. 5813 Z. 15 ff.). Als Motiv für eine Falschbeschuldigung gab er allfällige Probleme mit dem Einbürgerungsverfahren von E.________ an, wenn sich herausstelle, dass sie Sex mit anderen Menschen