Dieses beschönigende Aussageverhalten stimmt mit den Beobachtungen anlässlich der forensisch psychiatrischen Untersuchung überein. So ist im Bericht zur Psychologisch-diagnostischen Zusatzuntersuchung des Instituts für Rechtsmedizin IRM vom 28. April 2021 u.a. zu entnehmen (pag. 2475): Es liegt ein gültiges Profil vor. Dieser Proband beantwortete die Testfragen abwehrend. Solche Personen neigen dazu, sich selbst besonders positiv darzustellen und übersehen oder bagatellisieren selbst ihre 'kleinen Schwächen'. […] Die 'V'-Konfiguration unterstützt diese Aussagen und weist auf eine starke Abwehrhaltung hin, die besonders von Verdrängungs- und Verleugnungsmechanismen Gebrauch macht.