Nur Ehemänner können sich Beleidigungen leisten. Wenn die Frau ihren Mann nicht respektiert, halten ihn die anderen Männer für eine Schwuchtel. Es ist unehrenhaft, Schwuchtel genannt zu werden. Eine Ehefrau darf also ihren Mann nicht beleidigen» (pag. 1936). Oberinstanzlich wies der Beschuldigte seine Aussage, wonach Ehemänner ihre Frauen beleigen dürften, wenig überzeugend von sich und gab an, er habe mit dem Dolmetscher Probleme gehabt und die meisten Aussagen hätten nicht gestimmt. Er wisse gar nicht mehr, dass er das gesagt habe (pag. 5804 Z. 16 ff.). Allerdings fügt sich diese Aussage in das übrige Aussageverhalten des Beschuldigten. So gab er auf Frage, ob er E.______