32 8. März 2019 sei gar nichts passiert (pag. 826 Z. 60), dann auf die Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin angesprochen, wollte sich der Beschuldigten erinnern können, dass sie an diesem Abend Spass gehabt und gelacht hätten (pag. 842 Z. 546 f.). Ebenfalls führte er in der Ersteinvernahme aus, es sei früher so gewesen, dass er von der Straf- und Zivilkägerin verlangt habe, dass sie während dem Sex die Namen von anderen Männer nennen solle, jetzt aber nicht mehr (pag. 827 Z. 104).