Ein weiteres Beispiel seines widersprüchlichen Aussageverhaltens lässt sich darin erkennen, dass er zunächst auf die Frage, ob E.________ jemals Angst vor ihm gehabt habe, mit nein antwortete. Auf Nachfrage, ob sie keine Angst gehabt habe, als er sie geschlagen habe, sagte er, dass sie wahrscheinlich Angst gehabt habe, er erinnere sich aber nicht daran, weil er betrunken gewesen sei (pag. 1935). Kurze Zeit später gibt der Beschuldigte in derselben Einvernahme zu Protokoll: «Sicher ist nur, dass E.________ Angst vor mir hatte» (pag. 1936). Auch hier wechselt der Beschuldigte je nachdem, wie es ihm gerade passt, die Antwort. Weiter gab er auf Vorhalt der WhatsApp-Konversation mit E._____