ein Klima der Angst geherrscht hatte, welches vom Beschuldigten mittels Tätlichkeiten, Drohungen und Kontrolle geschaffen und aufrechterhalten worden war (vgl. E. 14. und E. 15. hiernach). Besonders eindrücklich ist in diesem Zusammenhang, dass alle drei Männer, mit denen sog. «Sex-Treffen» (vgl. dazu hiernach) stattgefunden hatten, die den Beschuldigten nie zuvor gesehen und keinen Bezug zu diesen Verhältnissen hatten, sich nicht wagten, dem Beschuldigten zu widersprechen. N.________ gab sogar an, vor dem Beschuldigten Angst gehabt zu haben (pag. 1701) und hiervon ist angesichts des Verhaltens von G._