30 Ergänzungsfragen der Verteidigung an E.________ gehe hervor, dass der Beschuldige sie als Initiantin des Geschlechtsverkehrs darzustellen versuche. Er mache sie teilweise selbst zur Täterin, indem sie angeblich verlangt habe, dass er sich unter Schmerzen einen Dildo anal einführe. Diese Gegenangriffe seien klare Lügensignale (pag. 5828 f.). 13.3.3 Vorbringen der Straf- und Zivilklägerin Fürsprecherin B.