Es stelle sich Frage, warum sie keine Wahl gehabt habe. Auch habe es sie angeekelt, als er ihr Geschlechtsteile anderer Männer per SMS gesendet habe und es sei möglich, dass sie aus Angst mitgemacht habe. In der Berufungsverhandlung habe der Beschuldigte im Widerspruch zu seiner früheren Aussage behauptet, dass sie keine Angst gehabt habe. Er habe gesagt, er habe sie regelmässig beleidigt, das sei wie Brot essen und es sei normal gewesen in ihrer Beziehung und in ihrer Kultur. Dieser Umfang ergebe sich auch aus den Chatnachrichten. Auch würden die Aussagen der Drittpersonen zu den Aussagen von E.________ passen. Der Eindruck von N.________, wonach E.________