29 verhandlung habe sie bestätigt, dass es zum Sex gekommen sei. Es gelte zu berücksichtigen, dass es sich um einen längeren Zeitraum handle, in dem es eine Vielzahl ähnlicher Vorfälle gegeben habe. Im Kern seien die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin konstant. Die Fotos würden die Gewaltanwendung objektiv untermauern und auch die Töchter AM.________, AN.________ und AO.________ CQ.________ hätten bestätigt, dass die Mutter ein blaues Auge gehabt habe (pag. 5827 f.). Auch die Aussagen von E.________ seien sehr glaubhaft.