Sie habe mehrfach betont, dass er am nächsten Tag versprochen habe, sie nicht mehr zu schlagen und Reue sowie Mitleid gezeigt habe. Die Straf- und Zivilklägerin habe eindrücklich ihre Gefühle der Angst und Todesangst geschildert, sowie den Fluchtplan, sollte der Beschuldigte mit einem Messer aus der Küche zurückkehren. Einzig habe es bei der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft betreffend den Ablauf des Vorfalls einen Widerspruch gegeben, da die Straf- und Zivilklägerin nicht mehr genau habe sagen können, ob es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei oder nicht.