Es fänden sich sehr originelle Schilderungen in ihren Aussagen. So habe er sie gezwungen, Alkohol zu trinken oder sie habe im Bett den Namen eines anderen Mannes sagen müssen. Die Straf- und Zivilklägerin belaste den Beschuldigten auch nicht übermässig. Der Beschuldigte habe während dem Sex keine Gewalt angewandt, der Sex habe nicht lange gedauert und sie keine Schmerzen gehabt. Sie habe mehrfach betont, dass er am nächsten Tag versprochen habe, sie nicht mehr zu schlagen und Reue sowie Mitleid gezeigt habe.