___ habe es sich um einen exemplarischen Fall einer Verstärkungstendenz gehandelt. E.________ habe nichts ausgelassen, um den Beschuldigten noch stärker zu belasten und ihm eins auszuwischen. Sie habe auch die klarsten und einfachsten Dinge, die auch nur ein bisschen entlasten sein könnten und die für sie nicht ganz optimal seien und sie nicht ganz positiv darstellen liessen, ausgelassen (pag. 5816).