13.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 13.3.1 Vorbringen des Beschuldigten Anlässlich der Berufungsverhandlung brachte die Verteidigung des Beschuldigten gegen die Erwägungen der Vorinstanz im Wesentlichen vor, es sei nicht nachvollziehbar, wie die Vorinstanz bei dieser Sachlage in ihrer Würdigung die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin durch logische Konstanz und Widerspruchsfreiheit auszeichnen könne.