, S. 96 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5422 ff., S. 126 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5433 ff., S. 137 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5438 ff., S. 142 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5448 ff., S. 152 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Soweit sich ergänzende Bemerkungen zu den Aussagen aufdrängen, erfolgen diese unmittelbar im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung. Auf eine Zusammenfassung der oberinstanzlichen Einvernahmen wird verzichtet und hierauf ebenfalls direkt im Rahmen der nachfolgenden Aussagenwürdigung eingegangen.