Es bietet sich an, vorab eine allgemeine Aussagewürdigung vorzunehmen, auf welche auch später bei der Behandlung der einzelnen Vorwürfe Bezug genommen wird. Ebenfalls näher zu beleuchten sind die Beziehungen zwischen den Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin einerseits und zwischen dem Beschuldigten und E.________ andererseits. Insofern folgt die Kammer grundsätzlich dem Urteilsaufbau der Vorinstanz. Anschliessend ist näher auf die einzelnen Vorwürfe einzugehen.