26 12. Vorbemerkung zum Aufbau Obwohl die oberinstanzlich noch zu beurteilenden Vorwürfe unterschiedliche Sachverhalte betreffen, so beruhen die Vorwürfe weitgehend auf den belastenden Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sowie von E.________, welche der Beschuldigte im Wesentlichen bestreitet. Es bietet sich an, vorab eine allgemeine Aussagewürdigung vorzunehmen, auf welche auch später bei der Behandlung der einzelnen Vorwürfe Bezug genommen wird.