2114; pag. 2120 ff.; pag. 2126 f.; pag. 2126 f.). Diese nahmen an allen Befragungen teil, soweit sie nicht auf eine Teilnahme verzichteten (pag. 950; pag. 1330; pag. 1340; pag. 2129). Erst- und oberinstanzlich fanden die Einvernahmen ebenfalls im Beisein der Verteidigung statt, anschliessend wurden die Protokolle ausgedruckt, dem Beschuldigten bzw. seiner Verteidigung übergeben und Gelegenheit erteilt, diese zu sichten und Ergänzungsfragen zu stellen (pag. 5157 ff.; pag. 5167 f.; pag. 5169; pag. 5777 ff.; pag. 5787 ff.).