Der Beschuldigte machte aber vorerst weiter und versuchte es mehrmals, bis er nach einer Weile von ihr abliess.». Die Umschreibung des Weitermachens des Beschuldigten und von mehrmaligen Versuchen ändert nichts daran, dass mit dem Einführen der Salatgurke in die Vagina und den von E.________ geäusserten Schmerzen mindestens eine vollendete Begehung angeklagt wird. 10. Verletzung des Anspruchs auf Konfrontation 10.1 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt Dr. D.________ rügte für den Beschuldigten, dass anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung keine audiovisuelle Übertragung der Einvernahmen der