Die Anklageschrift umschreibt kurz, aber genau den jeweiligen Ablauf der Vorfälle. Es wird beschrieben, wie der Beschuldigte mit den Männern Kontakt aufnahm, ein Treffen vereinbart wurde und diese konkret abliefen. Entscheidend ist insbesondere, dass umschrieben wird, wer welche Handlung vornahm, wer die Anweisungen hierzu gab und wer was wollte. Hierbei wird klar die Tatherrschaft des Beschuldigten umschrieben: Der Beschuldigte hielt die Fäden in der Hand und die Männer sowie E.________ setzten seine Anweisungen um (vgl. auch die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft im oberinstanzlichen Parteivortrag [pag.