23 wollte, dass dieser auf der Brust von E.________ ejakuliert, was N.________ so bewerkstelligen konnte. Der Beschuldigte wollte noch einen zweiten Akt, was N.________ ablehnte. […] N.________ durfte gestützt auf die Umstände davon ausgehen, dass E.________ mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber nicht der Fall war». Die Anklageschrift umschreibt kurz, aber genau den jeweiligen Ablauf der Vorfälle.