__ musste so tun, als ob es ihr gefalle. […] Der Beschuldigte forderte in der Folge noch einen zweiten Akt, was G.________ ablehnte. […] G.________ durfte gestützt auf die Umstände davon ausgehen, dass E.________ mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber nicht der Fall war.» Ebenso wird der vorgeworfene Sachverhalt in Ziff. I.A.2.2 wie nachfolgend umschrieben (pag. 4887): «Der Beschuldigte nahm vorgängig über die Internetplattform […] Kontakt auf mit N.________, welcher via Anzeige u.a. nach einem Paar suchte, und es wurde […] ein (sexuelles) Treffen […] vereinbart. Der Beschuldigte verlangte, dass E.____