22 die in objektiver Hinsicht unmittelbar den Tatbestand erfüllt hat (HEIMGARTNER/NIG- GLI, in: Basler Kommentar StPO, 3. Aufl. 2023, N. 22 zu Art. 325 StPO mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_1076/2009 vom 22. März 2010 E. 3.5, wonach für eine Darstellung einer mittelbaren Täterschaft die Formulierung «[der Beschuldigte] habe mithilfe der Mitangeklagten die Tat begangen» genüge.). 9.3 Erwägungen der Kammer