5682 ff.) eingeholt sowie eine E-Mail des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 12. Januar 2024 (pag. 5724) zu den Akten erkannt. An der Berufungsverhandlung wurden die Straf- und Zivilklägerin als Auskunftsperson, E.________ als Zeugin (je unter Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit) sowie der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 5772 ff.).