5. Opferschutzmassnahmen Am 22. Dezember 2023 beantragte die Straf- und Zivilklägerin im Hinblick auf die Berufungsverhandlung die Vermeidung einer Konfrontation mit dem Beschuldigten sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit inkl. der Presse (pag. 5659 f.). Der Antrag um Vermeidung der Konfrontation wurde mit Verfügung vom 28. Dezember 2023 gutgeheissen (pag. 5662 f.). Mit Beschluss vom 10. Januar 2024 wurde der Antrag