Der Beschuldigte sei umgehend aus der Haft zu entlassen und für die erlittene Überhaft angemessen zu entschädigen (pag. 5826; pag. 5763). 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin AJ.________ stellte und begründete ihrerseits folgende Anträge (pag. 5837 ff.; Hervorhebungen im Original): 15 «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 7. April 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich