__ infolge Aufgabe der Anwaltstätigkeit von Rechtsanwältin Dr. AD.________ um deren Entlassung aus dem amtlichen Mandat und um ihre Beiordnung als amtliche Vertreterin der Straf- und Zivilklägerin (pag. 5558). Mit Verfügung vom 13. März 2023 wurde Rechtsanwältin Dr. AD.________ aus dem amtlichen Mandat entlassen und Fürsprecherin B.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin der Straf- und Zivilklägerin beigeordnet (pag. 5560 f.).