durch Fürsprecherin AC.________ im oberinstanzlichen Verfahren bestimmt und der Beschuldigte zur Rück- und Nachzahlung verpflichtet (pag. 5591 ff.). Mit Eingabe vom 18. Januar 2023 [recte: 2024] zog der Beschuldigte seine Berufung teilweise zurück und beschränke sie auf die Schuldsprüche wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung, die Sanktionen, die Landesverweisung inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) und die Kostenregelung sowie die Zivilforderung der Straf- und Zivilklägerin (pag. 5762).