Der Beschuldigte, damals amtlich vertreten durch Rechtsanwältin AI.________, gab an, seine Berufung richte sich gegen die Schuldsprüche der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Nötigung und der mehrfachen Drohung, die Sanktion, die Landesverweisung inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS und Auferlegung der Verfahrenskosten sowie die Verurteilung zur Bezahlung einer Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin (pag. 5537). Mit Schreiben vom 21. März 2023 verzichtete Fürsprecherin AC.________ für die vormalige Zivilklägerin Q.________ auf eine Anschlussberufung (pag.