2. Berufung und Anschlussberufungen Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte und Berufungsführer C.________ (nachfolgend Beschuldigter), damals amtlich vertreten durch Fürsprecher AB.________, am 7. April 2022 die Berufung an (pag. 5231). Die schriftliche Urteilsbegründung mit Datum vom 9. Februar 2023 (pag. 5297 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung vom 20. Februar 2023 zugestellt (pag. 5527 f.). Die fristgerechte Berufungserklärung datiert vom 6. März 2023 (pag. 5536 ff.). Der Beschuldigte, damals amtlich vertreten durch Rechtsanwältin AI.