2. C.________ wird verboten mit E.________ direkt oder über Drittpersonen Kontakt aufzunehmen. Insbesondere ist es ihm verboten, E.________ telefonisch, schriftlich oder elektronisch zu kontaktieren. Das Kontaktverbot wird auf fünf Jahre seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils befristet (Art. 67b Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a StGB). 3. Folgende Gegenstände verbleiben als Beweismittel in den amtlichen Akten: - 3 handschriftliche Hotelanmeldungen auf C.________, AE.________ und N.________ für das Zimmer BM.________(Zimmernummer) - 1 Hotelbeleg/Quittung «Hotel AF.________» vom 4. November 2020