2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 11 4. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 40'700.00 und Auslagen von CHF 50’716.85, insgesamt bestimmt auf CHF 91'416.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Zusammensetzung Verfahrenskosten] II. C.________ wird in Anwendung von Art. 47 und 49 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: