1. A.________ wird in Anwendung der Art. 41 OR und Art. 126 Abs. 1 StPO verurteilt zur Bezahlung von CHF 60'400.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin E.________, im Umfang von CHF 21'100.00 unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 2. C.________ wird in Anwendung der Art. 41 OR und Art. 126 Abs. 1 StPO verurteilt zur Bezahlung von CHF 21’100.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin E.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. 3. Es wird festgestellt, dass der Zivilklägerin E.________ bereits CHF 1'866.95 in Anrechnung an ihre Zivilforderung ausgerichtet worden sind.