92 3. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 4. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20'950.00; 5. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00. II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: