90 hene mündliche Urteilseröffnung geltend gemachten Aufwands um 30 Minuten entspricht. Die von Rechtsanwalt D.________ für insgesamt 1'013 Kopien à CHF 40.00 geltend gemachten Auslagen erscheinen schliesslich als deutlich zu hoch. Bereits in erster Instanz wurden insgesamt 2'410 Kopien entschädigt (vgl. pag. 18 298, pag. 18 307 und pag. 18 439). Das Dossier des Berufungsverfahrens umfasst rund 200 Seiten. Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, Rechtsanwalt D.______