Der für «Tel / Besprechung mit Klient» vom 11. Oktober 2023, vom 13. Dezember 2023, vom 26. Januar 2024 und vom 7. sowie 9. Februar 2024 geltend gemachte Aufwand von insgesamt knapp drei Stunden (175 Minuten) erscheint mit Blick auf die Schwierigkeit des Prozesses und die Bedeutung der Streitsache als zu hoch. Für Besprechungen mit dem Beschuldigten 2 nach Einreichung der Berufungserklärung erscheint ein zu entschädigender Aufwand von maximal 90 Minuten als angemessen, was einer Kürzung um 85 Minuten entspricht.