Der für die «Aktenbearbeitung und Durchsicht amtliche Akten» vom 23. März 2023 ausgewiesene Aufwand von einer Stunde ist um 30 Minuten zu kürzen, da es zu diesem Zeitpunkt keine neuen wesentlichen Aktenstücke gab. Der für «Tel / Besprechung mit Klient» vom 11. Oktober 2023, vom 13. Dezember 2023, vom 26. Januar 2024 und vom 7. sowie 9. Februar 2024 geltend gemachte Aufwand von insgesamt knapp drei Stunden (175 Minuten) erscheint mit Blick auf die Schwierigkeit des Prozesses und die Bedeutung der Streitsache als zu hoch.