Angemessen erscheint aus Sicht der Kammer aufgrund des überschaubaren Verfahrensgegenstands und des dazumal einzig zu besprechenden Themas (Berufungsanmeldung ja oder nein) ein Aufwand von insgesamt 30 Minuten, was einer Kürzung um 30 Minuten entspricht. Der für den «Kurzbrief an Staatsanwaltschaft Bern», die «Mitteilung an Klient», das «Studium Schreiben Kt. Wirtschaftsgericht und Mitteilung an Klient» und das «Tel mit Polizei G.________» vom 7., 8. und 14. Dezember 2022 sowie vom 26. Januar 2024 geltend gemachte Aufwand ist zu streichen, da nicht ersichtlich ist, in welchem Zusammenhang dieser mit dem vorliegenden Berufungsverfahren steht.