einen Aufwand von 18 Minuten geltend. Bei der Eingabe handelt es sich um ein kurzes Antwortschreiben bezüglich der Herausgabe des in Deutschland erhältlich gemachten Geldes an die Zivilklägerin (vgl. pag. 18 747 f. und ferner pag. 18 550 f.). Angemessen erscheint hierfür ein Aufwand von maximal zehn Minuten, was einer Kürzung um acht Minuten entspricht. Bezüglich des für «Tel von Klient» und «Bf/Fragen an Obergericht» je am 16. Januar 2024 geltend gemachten Aufwands erscheint unter Berücksichtigung der Fragen im Schreiben (insgesamt sechs Fragen [vgl. pag.