Der für den «Bf ans Obergericht» und die «Berufungserklärung/Anträge» vom 14. März 2023 geltend gemachte Aufwand von insgesamt zwei Stunden erscheint mit Blick auf den Umfang des Verfahrensgegenstands und damit einhergehend der Berufungserklärung als zu hoch. Angemessen erscheint für die Redaktion der Berufungserklärung inkl. Beweisanträge ans Obergericht ein Aufwand von einer Stunde als angemessen, was einer Kürzung um eine Stunde entspricht.