_ erscheine «verglichen mit anderen Fällen» zu hoch und die zahlreichen Telefonate von Rechtsanwalt B.________ mit der Ehefrau des Beschuldigten 1 stellten eine von der amtlichen Verteidigung nicht gedeckte soziale Tätigkeit dar (pag. 18 867). Die Generalstaatsanwaltschaft legte mit Ausnahme der Telefonate von Rechtsanwalt B.________ mit der Ehefrau des Beschuldigten 1 nicht näher dar, welche Kürzungen am geltend gemachten Aufwand ihrer Ansicht nach konkret zu erfolgen hätten, und beantragte lediglich eine pauschale Kürzung des Gesamtbetrags unter Verweis auf «vergleichbare Fälle».