Rechtsanwalt B.________ Die Vorinstanz sprach Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im erstinstanzlichen Verfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 20'755.85 und ein volles Honorar von CHF 25'717.05 zu (jeweils inkl. Auslagen und MWST).