Bei dieser wird davon ausgegangen, dass der Betroffene – insbesondere für seinen normalen Lebensunterhalt – zunächst das legale Geld verbraucht. Das illegale Geld bleibt dagegen sozusagen als 'Bodensatz' auf dem Konto bzw. im Portemonnaie zurück. Erst nachdem der gesamte legale Anteil eines vermischten Kontos verbraucht wurde, muss davon ausgegangen werden, dass die weiteren Ausgaben mit dem illegal erlangten Geld bestritten werden (SCHOLL, Einzelfragen der Vermögenseinziehung und Restitution, S. 197 ff., 223, in: Ackermann/Hilf [Hrsg.], Geldwäscherei – Asset Recovery, 6. Schweizer Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht).