O., N 234 f.). Durch die Rechtsprechung bisher ungelöste Probleme stellen sich insbesondere dort, wo sich Vermögenswerte, die durch eine Straftat erlangt wurden, mit solchen vermischen, die nicht durch eine Straftat erlangt wurden (vgl. zum Ganzen ausführlich SCHOLL, a.a.O., N 238 ff.). Das Gesetz enthält keine Antwort auf die Frage, wie diesbezüglich vorzugehen ist. Die Doktrin bietet verschiedene Lösungsansätze, wobei die sogenannte „Bodensatz- oder Sockeltheorie“ wohl am ehesten als herrschend bezeichnet werden kann. Bei dieser wird davon ausgegangen, dass der Betroffene – insbesondere für seinen normalen Lebensunterhalt – zunächst das legale Geld verbraucht.