81 Rechten, denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt und die sich konkret und individuell bestimmen lassen (SCHOLL in Ackermann [Hrsg.] Kommentar Kriminelles Vermögen, Kriminelle Organisationen, Band I; Art. 70 N 193 ff. und N 213). Ist der Originalwert nicht mehr vorhanden, so kommt als Einziehungsobjekt auch ein Ersatzwert, welcher an die Stelle des Originalwerts getreten ist und der zumeist als Surrogat bezeichnet wird, in Frage. Lehre und Rechtsprechung unterschieden bis anhin zwischen echten und unechten Surrogaten.