78 VI. Widerrufsverfahren betreffend den Beschuldigten 2 Der Beschuldigte 2 wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 11. Februar 2019 u.a. zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt, wobei die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wurde (pag. 18 804 f.). Die vorliegend zu beurteilenden Delikte beging der Beschuldigte 2 somit während der Probezeit.