Eine langfristige finanzielle Selbständigkeit der Familie setzte voraus, dass der Beschuldigte 1 und seine Ehefrau ein Einkommen erzielten, das neben der Deckung der Lebenskosten eine Schuldensanierung ermöglichte. Auch wenn beim Beschuldigten 1 gestützt auf die Vorstrafen und das vorliegende Verfahren von keiner signifikant erhöhten Rückfallgefahr auszugehen ist, hat er die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt verletzt, ohne bisher die Verantwortung dafür übernommen zu haben.