Die Sprache stünde ihm dabei ebenfalls nicht im Weg. In beruflicher Hinsicht wäre es für den Beschuldigten 1 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sicher nicht leicht – aber nicht unbedingt schwieriger als in der Schweiz –, sofort Fuss zu fassen. Sein Lebenslauf zeigt allerdings, dass es ihm auch in der Schweiz gelang, ohne hier anerkannte Berufsausbildung und gute Deutschkenntnisse eine Arbeit zu finden. Die Tatsache, dass die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Schweiz besser sein dürfte als in AP.