23.2.5 Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Heimatstaat / Aussichten auf soziale Wiedereingliederung in der Schweiz / Rückfallgefahr Der Beschuldigte 1 gab auf Frage, ob er sich zur allfälligen Landesverweisung äussern wolle, anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, er sei Familienvater, habe nicht wissentlich etwas falsch gemacht und den grössten Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht. In AP.________ sei er nicht glücklich gewesen (zum Ganzen pag. 18 250 Z. 37 und pag. 18 257 Z. 298 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte er, eine Landesverweisung würde für ihn den Tod bedeuten.