Dies dokumentieren der bisher aufgelaufene Schuldenberg (37 Verlustscheine im Gesamtbetrag von über CHF 126'000.00 sowie laufende Betreibungen im Gesamtbetrag von über CHF 15'000.00 [pag. 18 797 ff.]) und die an die Familie ausgerichteten Sozialhilfebeiträge von insgesamt rund einer halben Million Schweizerfranken (pag. 18 553) deutlich. Eine finanzielle Unterstützung der Söhne durch den Beschuldigten 1 scheint demnach nur bei Eingehung von (weiteren) Schulden oder finanzieller Unterstützung durch das Gemeinwesen oder andere Familienangehörige möglich.