von 20 Tagessätzen und CHF 200.00 verurteilt (pag. 18 029). Der Beschuldigte 1 kam neben dem vorliegenden Verfahren somit bereits zweimal mit dem Gesetz in Konflikt. Er hat die Schweizer Rechtsordnung mithin bereits mehrfach missachtet. 23.2.3 Gesundheitszustand Der Beschuldigte 1 leidet gemäss eigenen Angaben anlässlich der Hafteröffnung an Bluthochdruck und nimmt Medikamente dagegen ein (T-pag. 05 001 002 Z. 35 und Z. 39 f.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. Dezember 2021 führte er aus, er habe eine schwere Zeit gehabt.